Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Bertling Immobilien
Inhaber: Rouven Bertling
Ellernkamp 14
33818 Leopoldshöhe
E-Mail: info@bertling-immobilien.de
Telefon: 0160 96455891

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bertling Immobilien, Ellernkamp 14, 33818 Leopoldshöhe, E-Mail: info@bertling-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung unserer Maklerleistung beginnen sollen, so haben Sie uns gegebenenfalls einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.

Zusätzliche Vertragsklausel – Werbekosten

Unabhängig von der gesetzlichen Widerrufsbelehrung vereinbaren die Parteien Folgendes:

Hat der Auftraggeber Bertling Immobilien ausdrücklich mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt und wurden auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers kostenpflichtige Werbemaßnahmen (z. B. Premium- oder Top-Anzeigen auf Immobilienportalen, Printanzeigen, professionelle Foto- oder Videoaufnahmen, Drohnenaufnahmen, Home-Staging, Energieausweis oder sonstige vereinbarte Vermarktungsleistungen) veranlasst, sind die hierfür tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Kosten vom Auftraggeber zu erstatten, soweit dies individuell vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Maklervertrag später beendet oder widerrufen wird, soweit ein entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.